Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sobald ein Mitarbeiter eine Firma verlässt, stellt sich oft die Frage, wie viele Urlaubstage einem Arbeitnehmer im Jahr der Beendigung noch zustehen.

Austrittsdatum maßgeblich für Resturlaubsanspruch
Nach der gesetzlichen Regelung - Bundesurlaubsgesetz BurlG – hat ein Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Arbeitswoche bzw. von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. Eine Vereinbarung, die einen geringeren Urlaubsanspruch vorsieht, ist unwirksam, eine Vereinbarung mit einem höheren Urlaubsanspruch hingegen ist durchaus möglich und häufig die Regel.
Sofern ein Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus einer Firma ausscheidet, ist zu unterscheiden, ob der Austritt bis einschließlich dem 30.06. oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Liegt die Beendigung innerhalb der ersten Jahreshälfte (bis einschließlich 30.06.), so hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen geleisteten Monat. Bei einer Beendigung, die zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06. erfolgt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, je nach Arbeitstagewoche.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt auch in CheroKey, unserer Cloud-Lösung für die Zeiterfassung von Projektzeiten. Sobald bei einem Mitarbeiter in der Benutzerverwaltung ein Austrittsdatum angegeben wird, wird automatisch der Urlaubsanspruch aufgrund gegebener Daten errechnet und dem Manager zur Einsicht vorgelegt. Dieser kann daraufhin entscheiden, ob er nur das Austrittsdatum übernehmen möchte oder zusätzlich den errechneten Urlaubsanspruch. Im letzten Fall wird der vorhandene Resturlaub automatisch mit dem Urlaubsanspruch verrechnet und entsprechend angepasst. Damit weiterhin die Nachvollziehbarkeit gewährleistet wird, wird ein Logeintrag dazu erstellt, welcher jederzeit über die Historie eingesehen werden kann.
Nachfolgende Abbildung soll die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erläutern.

In CheroKey fließt bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die Probezeit mit ein, da der volle Urlaubsanspruch erst nach dem Bestehen der Probezeit erworben werden kann. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf ganze Urlaubstage aufgerundet.
Beispiele für die Berechnung des Urlaubsanspruchs
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01. Februar und endet am 31. Mai eines Jahres. Somit hat das Arbeitsverhältnis vier Monate gedauert, folglich besteht 4/12 Anspruch. Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen sind das 10 Tage.
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01. Januar und endet am 31. August eines Jahres (Probezeit: 6 Monate). Somit besteht Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub für das Kalenderjahr.
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 31.10.12 und endet zum 31.03.14. Für die Berechnung wird der 01.01.14 herangezogen. Somit dauert das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr 2014 drei Monate, folglich besteht 3/12 Anspruch.