CheroKey - Zeiterfassung & Projektsteuerung
eine eingetragene Marke der softwareinmotion gmbh
softwareinmotion gmbh
software / design / management
Heinkelstraße 27a
D-73614 Schorndorf
Telefon +49 (0)7181 / 98590-0
Telefax +49 (0)7181 / 98590-50
info@softwareinmotion.de
www.softwareinmotion.de
Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Stephan Brunnet
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 738259
Sitz der Gesellschaft: Schorndorf
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE269892410
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Stephan Brunnet (Anschrift wie oben)
Copyright:
Website-Design, Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt.
© softwareinmotion gmbh 2010. ALLE RECHTE VORBEHALTEN. Das Herunterladen und die Speicherung auf Datenträger, das Einstellen in ein eigenes oder fremdes Internetangebot, das Bereitstellen für den öffentlichen Zugriff sowie jede sonstige Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der auf dieser Website verfügbaren Materialien bzw. Informationen sind nur in den engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von softwareinmotion gmbh gestattet.
Haftungsausschluss:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
softwareinmotion gmbh bzw. der Autor/Administrator übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die geltenden gesetzlichen und postalischen Bestimmungen bei Erwerb, Errichtung und Inbetriebnahme von elektronischen Geräten sowie Sende- und Empfangseinrichtungen sind zu beachten.
Falls Sie sich für CheroKey entscheiden wird zwischen Ihnen und uns folgende Datenschutzerklärung getroffen:
Geheimhaltungsvereinbarung und Datenschutzerklärung:
a.) softwareinmotion und der Mieter verpflichten sich, alle von ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, während der Vertragslaufzeit und auch für einen Zeitraum von 5 Jahren über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
b.) Der Mieter macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände. Die Mitarbeiter werden demnach gem. § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu bewahren. Es ist dem Mieter und seinen Mitarbeitern daher untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Vertragserfüllung zu verarbeiten und zu benutzen. Dies gilt auch, soweit es sich um Daten handelt, die dem Mieter und seinen Mitarbeitern auf Grund ihrer Tätigkeit für den Kunden oder Nutzer zur Kenntnis gelangen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Verstöße gegen das Datengeheimnis sind strafbewehrt und können strafrechtliche Konsequenzen haben.
c.) Der Mieter stimmt zu, dass softwareinmotion im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Mieters speichert und verarbeitet. softwareinmotion beachtet die Vorgaben des Datenschutzrechts. softwareinmotion darf den Mieter als Referenzkunden benennen.
Sonstige Vereinbarungen:
Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag wird der Firmensitz der Firma softwareinmotion GmbH vereinbart.
Icons:
Font generated by flaticon.com under CC BY. The authors are: Freepik.
Bildmaterial:
Bilder wurden aus flickr herausgesucht und im Blog eingebunden. In jedem Blogartikel wurde das dazugehörige Bild verlinkt.
404 Error Page: © Cory Doctorow, https://www.flickr.com/photos/doctorow/2935744250